Montag, 16. Januar 2012

Neu ab 2012

Arbeit und Soziales

Mit der neuen Familienpflegezeit soll Arbeitnehmern die Pflege von Angehörigen zeitlich und finanziell erleichtert werden. Viele Hartz-IV-Empfänger erhalten mehr Geld. In der Zeitarbeitsbranche gibt es erstmals Mindestlöhne. Bei Dachdeckern und bei Gebäudereinigern, die innen arbeiten, steigen die Mindestlöhne.

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Familienpflegezeit
Das neue Familienpflegezeitgesetz soll Berufstätigen die Pflege von Angehörigen erleichtern. Es ermöglicht, die Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden zu verringern. Die dadurch entstehenden Einbußen werden durch Lohnaufstockungen des Arbeitgebers abgefedert. Wer in dieser Zeit zum Beispiel statt voll nur noch halbtags arbeitet, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.

Der Ausgleich muss aber wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt, wenn der Arbeitnehmer wieder voll an seine Arbeitsstelle zurückkehrt. Dann erhält er solange das abgesenkte Gehalt weiter, bis der Gehaltsvorschuss abgezahlt ist.

Arbeitgeber können für die Aufstockung ein zinsloses Darlehen, der KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen, dass sie dann zurückzahlen, wenn der Beschäftigte wieder voll arbeitet und selbst zurückzahlt.

Beschäftigte müssen für den Zeitraum der Pflegezeit zudem eine Versicherung abschließen, die das Risiko eines eventuellen Ausfalls ihrer Arbeitsfähigkeit nach Ablauf der Pflegezeit für den Arbeitgeber verringert. Nach Angaben der Bundesregierung soll diese Versicherung nicht mehr als 15 Euro im Monat kosten.

Hartz IV
Für viele Hartz-IV-Empfänger gelten ab 1. Januar höhere Regelsätze. Alleinstehende erhalten dann monatlich zehn Euro mehr. Aber auch bei zusammenlebenden Erwachsenen und Kindern steigen die Sätze:

Wer? neuer Regelsatz Steigerung

Alleinlebend
(Regelbedarfsstufe 1) 374 Euro + 10 Euro
Paare/Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfsstufe 2) 337 Euro + 9 Euro
Erwachsene im Haushalt anderer
(Regelbedarfsstufe 3) 299 Euro + 8 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
(Regelbedarfsstufe 4) 287 Euro unverändert
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
(Regelbedarfsstufe 5) 251 Euro unverändert
Kinder von 0 bis 6 Jahren
(Regelbedarfsstufe 6) 219 Euro + 4 Euro


Mindestlöhne
Für Zeitarbeiter gilt erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn. Er liegt in den alten Bundesländern bei 7,89 Euro und in den neuen Bundesländern sowie Berlin bei 7,01 Euro. Mit dem 1. November 2012 wird er dann auf 8,19 Euro bzw. 7,50 Euro angehoben. Die Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

In zwei Stufen werden die Mindestlöhne in der Gebäudereinigungsbranche angehoben. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung sind dann im Westen mindestens 8,82 Euro statt bisher 8,55 Euro zu zahlen und ab 1. Januar 2013 9,00 Euro. Im Osten steigt der Mindestlohn von 7,00 Euro auf 7,33 Euro und ab 2013 auf 7,56 Euro. Die Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

Im Dachdeckerhandwerk steigt der gesetzliche Mindestlohn bundesweit von 10,80 Euro auf 11,00 Euro und ab 1. Januar 2013 auf 11,20 Euro. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Ausgleichsabgabe
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 19 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Tun sie das nicht, ist für jeden dieser Arbeitsplätze, der nicht mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt ist, eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu entrichten. Sie wird für das Jahr 2012 folgendermaßen angehoben:

Erfüllungsquote Ausgleichabgabe alt Ausgleichsabgabe neu

0 bis <2 Prozent 260 290
2 bis <3 Prozent 180 200
3 bis <5 Prozent 105 115


Rente und Versicherung

Wer 2012 in Rente geht, muss einen Monat länger arbeiten. Damit beginnt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Die Rentenbeiträge sinken leicht. Riester-Sparer müssen aufpassen. Und wie jedes Jahr werden die Grenzwerte bei den Renten und den Krankenversicherungen angehoben.


Rente mit 67: Es geht los
Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Wer im Jahr 1947 geboren wurde, kann dann erst einen Monat später in Rente gehen. Für den folgenden Jahrgang gilt dann eine Verschiebung um zwei Monate. Für Jahrgänge danach gilt dann entsprechend ein Aufschub von je einem Monat pro Jahrgang. Ab Jahrgang 1959 wird dann der Renteneintritt pro Jahr um jeweils zwei Monate hinausgeschoben. Mit dem Jahrgang 1964 ist schließlich vollständig der Rentenbeginn mit 67 Jahren erreicht. Weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen dürfen jedoch Schwerbehinderte und alle, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.

Rentenbeiträge sinken
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt im Westen von 5.500 auf 5.600 Euro. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Renteneinkommens Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Riestersparen mit Mindestbeitrag
Riestersparer müssen künftig einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro zu ihrem Vertrag erbringen, auch wenn sie bisher über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt waren. Zugleich können irrtümlich nicht gezahlte Beiträge nachgezahlt werden, um rückwirkend den Anspruch auf eine Altersvorsorge zu erhalten und möglichen späteren Rückforderungen zu entgehen. Über die Einzelheiten werden die Anbieter der Riesterverträge ihre Kunden informieren.

Krankenkasse
Die Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr 2012 von 49.500 auf 50.850 Euro. Wer im Jahr mehr verdient, muss nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein, sondern kann sich auch privat versichern.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro angehoben. Sie gibt an, bis zu welchem monatlichen Einkommen Krankenkassenbeiträge erhoben werden.

Steuern
Zu den lästigen Dingen bei der Steuererklärung gehört das Zusammensammeln der geforderten Belege. Das fällt ab 2012 in einigen Fällen weg. Außerdem lassen sich Ausgaben für die Kinderbetreuung einfacher absetzen. Die Einführung der elektronischen Steuerkarte wird dagegen um ein Jahr verschoben.



Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 920 auf 1.000 Euro. Belege für Werbungskosten müssen nur noch dann eingereicht werden, wenn ein höherer Betrag abgesetzt werden soll. Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags gilt rückwirkend ab 2011. Dadurch braucht voraussichtlich ein großer Teil der Steuerzahler keine Nachweise mehr zu erbringen.

Entfernungspauschale
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, muss die Belege dafür nur noch dann einreichen, wenn die Fahrtausgaben die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr überschreiten. Die Entfernungspauschale kann für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle abgesetzt werden. Pro Tag beträgt sie aktuell 30 Cent für jeden Kilometer.

Kinderbetreuungskosten
Ausgaben für die Kinderbetreuung lassen sich ab dem Steuerjahr 2012 einfacher absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung beruflich oder privat veranlasst war. Insgesamt lassen sich jährlich bis zu 4.000 Euro als Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen. Im Zuge dieser Neuerung wird auch die "Anlage Kind" der Steuererklärung abgespeckt: Sie umfasst künftig nur noch zwei statt drei Seiten.

Kindergeld und -freibeträge bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren


Für volljährige Kinder bis 25 Jahre müssen Eltern keine Nachweise mehr erbringen. Eltern brauchen für ihre volljährigen Kinder bis 25 Jahren keine Nachweise mehr über deren Einkommen zu erbringen, um Kindergeld und Kinderfreibeträge in Anspruch nehmen zu können. Bisher musste dafür nachgewiesen werden, dass das Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums pro Jahr nicht mehr als 8.004 Euro hinzuverdient hat. Allerdings sind weiterhin Nachweise gefordert, wenn nach der ersten Ausbildung bzw. dem Erststudium weiterhin Kindergeld bezogen werden soll. Dann muss nachgewiesen werden, dass das Kind weiterhin für einen Beruf ausgebildet wird und nicht mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig ist.

Sonderausgaben während Erstausbildung oder -studium
Junge Leute in der ersten Ausbildung bzw. im ersten Studium können Aufwendungen künftig bis zu 6.000 Euro statt bisher 4.000 Euro geltend machen. Diese Ausgaben zählen als Sonderausgaben, aber nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Keine elektronische Lohnsteuerkarte vor 2013
Wegen technischer Schwierigkeiten ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Für das Jahr 2012 bleibt daher die bisherige Lohnsteuerkarte gültig. Sollten sich inzwischen Veränderungen bei der Lohnsteuerklasse, den Kinderfreibeträgen und anderen Eintragungen ergeben haben, muss dies beim Finanzamt geändert werden.

Gesundheit und Pflege

Am 1. Januar tritt das sogenannte Versorgungsstrukturgesetz in Kraft. Es sieht zahlreiche Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege vor. Zudem steigen die monatlichen Pflegsätze und Zahnärzte bekommen eine neue Gebührenordnung.

Einheitliche Rufnummer für ärztlichen Notdienst
Ab 1. Januar gilt eine bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie lautet 116117 und gilt übergreifend für alle medizinischen Bereiche.


Zahnersatz wird teurer


Gesetzliche Versicherte müssen ab Januar mehr für Kronen, Brücken und Prothesen zahlen. Grund ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die höhere Zahnarzt-Honorare erlaubt. Die Teuerung beträgt durchschnittlich sechs Prozent, kann im Einzelfall jedoch deutlich höher ausfallen. Sie gilt wiederum nicht für den kompletten Zahnersatz, sondern nur für die über die sogenannte Regelversorgung hinausgehenden Leistungen. Sie machen etwa 40 bis 60 Prozent der Gesamtkosten aus. Privatversicherte zahlen für alle zahnärztlichen Leistungen mehr.

Leistungswettbewerb unter den Krankenkassen, öffentliche Jahresrechnung
Einzelne Krankenkassen können auch Leistungen bezahlen, die über das gesetzlich vorgesehene Maximalangebot hinausgehen. Die Regelung betrifft Vorsorge- und Rehamaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie die künstliche Befruchtung. Sie soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen erhöhen. Dazu soll auch beitragen, dass die gesetzlichen Krankenkassen wichtige Ergebnisse der Jahresendabrechnung veröffentlichen müssen. Diese muss zudem von Wirtschaftsprüfern bestätigt werden.

Fachärztlicher Versorgung: Kürzere Wartezeiten, mehr Anbieter


Gesetzlich versicherte Patienten sollen künftig nicht mehr deutlich länger auf fachärztliche Behandlungen warten müssen als Kunden privater Krankenversicherungen. Krankenkassen können Ärzten, die ihren Patienten "vermeidbare Wartezeiten" zumuten, Zahlungen kürzen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung müssen sich aber noch darüber einigen, was konkret unter "vermeidbar" zu verstehen ist. Auch das Angebot fachärztliche Behandlungen wird sich ab 1. Januar erhöhen. Künftig dürfen auch Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte bestimmte fachärztliche Leistungen anbieten, wenn die Qualität bestehenden Standards entspricht.

Gesetzgeber will Ärzte in schlecht versorgte Gebiete locken
In medizinisch schlecht versorgten Gebieten entfällt die sogenannte Residenzpflicht. Das heißt, Ärzte müssen nicht notwendigerweise dort wohnen, wo sie arbeiten. Zudem unterliegen ihre ärztlichen Leistungen generell nicht den gesetzlichen Maximalgrenzen. Weiterhin können die betroffenen Ärzte den gesetzlichen Krankenversicherungen für einige Leistungen mehr in Rechnung stellen als ihre Kollegen in medizinisch besser versorgten Regionen.

Leistungs- und Kosteninformationen für Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen werden dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht über die beanspruchten Leistungen und deren Kosten zu übermitteln.

Längerfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen
Menschen mit schweren Behinderungen oder chronisch Kranke brauchen oft längerfristige Heilmittelbehandlungen. Bisher mussten sich die Betroffenen die nötige Medizin mehrmals im Behandlungszeitraum verschreiben lassen. Krankenkassen können die Heilmittel nun auf Antrag für den gesamten Zeitraum genehmigen.

Bessere Aufklärung bei Insolvenz einer Krankenkasse
Bei einer drohenden Insolvenz müssen gesetzliche Krankenkassen mindestens acht Wochen vor der drohenden Insolvenz über die Schließung schriftlich informieren. Das Schreiben muss zudem eine Liste sämtlicher Krankenkassen enthalten, die für einen Kassenwechsel in Betracht kommen. Das beiliegende Formular soll es den Patienten ermöglichen, ihre Kasse ohne einen Besuch der Geschäftsstellen zu wechseln.

Pflegesätze steigen
Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1510 auf 1550 Euro und für Härtefälle von 1825 auf 1918 Euro.

Familienpflegezeit
Das neue Familienpflegezeitgesetz soll Berufstätigen die Pflege von Angehörigen erleichtern. Es ermöglicht, die Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden zu verringern. Die dadurch entstehenden Einbußen werden durch Lohnaufstockungen des Arbeitgebers abgefedert. Wer in dieser Zeit zum Beispiel statt voll nur noch halbtags arbeitet, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.

Der Ausgleich muss aber wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt, wenn der Arbeitnehmer wieder voll an seine Arbeitsstelle zurückkehrt. Dann erhält er solange das abgesenkte Gehalt weiter, bis der Gehaltsvorschuss abgezahlt ist.

Arbeitgeber können für die Aufstockung ein zinsloses Darlehen, der KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen, dass sie dann zurückzahlen, wenn der Beschäftigte wieder voll arbeitet und selbst zurückzahlt.

Beschäftigte müssen für den Zeitraum der Pflegezeit zudem eine Versicherung abschließen, die das Risiko eines eventuellen Ausfalls ihrer Arbeitsfähigkeit nach Ablauf der Pflegezeit für den Arbeitgeber verringert. Nach Angaben der Bundesregierung soll diese Versicherung nicht mehr als 15 Euro im Monat kosten.

Längere Babypause für Ärzte
Ärzte können sich wegen Geburt, Kindererziehung und Pflege Angehöriger nun zwölf anstatt der bisher geltenden sechs Monate vertreten lassen.


Energie und Verkehr



Erneuerbare Energien werden anders gefördert. Energieanbieter müssen transparentere Rechnungen stellen und den Wechsel erleichtern. Fluggäste bezahlen eine geringere Luftverkehrsabgabe und bekommen eine Schlichtungsstelle. Und natürlich kommen auch auf Autofahrer einige Veränderungen zu.

Erneuerbare Energien
Strom aus Photovoltaikanlagen wird weniger gefördert. Das ist eine der Veränderungen, die eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorsieht. Statt 28,74 Cent gibt es pro Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent. Im zweiten Halbjahr ist eine weitere Absenkung der Vergütung um sechs bis neun Prozent geplant. Auch die Stromerzeugung aus Biomasseanlagen wird geringer vergütet. Für Strom aus Offshore-Windparks steigt dagegen die Förderung. Ziel des EEG ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung bis 2020 auf 35 Prozent, bis 2040 auf 65 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen.

Kfz-Steuer richtet sich auch nach Kohlendioxyd-Ausstoß
Die Kfz-Steuer für Neuwagen richtet sich künftig auch nach der Kohlendioxyd-Emmission. Danach sind 110 Gramm steuerfrei. Für jedes weitere Gramm, das ein Fahrzeug ausstößt, werden zwei Euro berechnet. Die Besteuerung des Kohlendioxyd-Aufkommens erfolgt zusätzlich zu einem Grundbetrag, der sich wie bisher an Hubraum und Kraftstoffart orientiert.

Luftverkehrsabgabe
Die Luftverkehrsabgabe sinkt. Dadurch reduziert sich der Zuschlag bei Kurzstrecken- und Inlandsflügen von acht auf 7,50 Euro. Auf der Mittelstrecke werden 23,43 Euro statt 25 Euro berechnet und auf der Langstrecke 42,18 Euro statt 45 Euro. Hintergrund ist die Einbeziehung der Fluggesellschaften in den EU-Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten ab 2012.

Schlichtungsstelle für Flugreisende
Für Fluggäste soll 2012 eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden.

Stromrechnungen
Stromanbieter müssen ihren Kunden künftig transparentere Rechnungen vorlegen. Verbraucher müssen zum einen umfassende Informationen über ihren Verbrauch erhalten und zum anderen ihren Verbrauch mit dem anderer Haushalte vergleichen können, um Einsparmöglichkeiten zu entdecken.

Wechsel der Gas- oder Stromanbieter
Wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, soll nicht länger als drei Wochen warten müssen. Die Umstellung kann dann auch mitten in der Woche erfolgen und nicht erst zum 1. des nächsten Monats. Für die Umstellung hat die Bundesnetzagentur den Unternehmen eine Frist bis zum 1. April eingeräumt.

Weitere Veränderungen für Autofahrer
Nach Angaben des ADAC müssen Autofahrer sich unter anderem auf folgende Veränderungen einstellen:

■Die Hauptuntersuchung wird nicht mehr rückdatiert.
■Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge werden eingeführt.
■Die Vollstreckung von Bußgeldern ist jetzt EU-weit flächendeckend.
■Halterdaten werden EU-weit ausgetauscht.
■Einige Städte (vor allem im Ruhrgebiet) führen Umweltzonen ein, andere verschärfen die Regelung.
■Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
■Ab dem 1. Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).
■Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.
■Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert.
■Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
■Die Vignettenpreise für Autobahnen und Schnellstraßen in Tschechien steigen um durchschnittlich 20 Prozent.
■Liechtenstein tritt dem Schengen-Raum bei. Dadurch entfallen hier die Ausweiskontrollen.



Verbraucher



Das analoge Satellitenfernsehen endet, das digitale kommt. Glutenfreie Lebensmittel müssen besser gekennzeichnet werden. Der steigende Zuckerpreis wird wohl auch bei manchen Genussmitteln für höhere Preise sorgen. Auch der Tabak wird wieder teurer.

Analoger Fernsehempfang per Satelliten endet
Am 30. April endet die analoge Fernseh-Übertragung per Satellit. Zuschauerinnen und Zuschauer mit Satellitenempfang empfangen dann ihre Programme nur noch auf digitalem Weg. Sie benötigen dafür ein digitales Empfangsgerät - zum Beispiel einen DVB-Satellitenreceiver oder ein Fernsehgerät mit integriertem digitalem Satellitenempfangsteil. Auch die Satellitenantenne sollte für den digitalen Empfang geeignet sein. Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Einheitliche Kennzeichnung für glutenfreie Lebensmittel
Glutenfreie Lebensmittel sollen für den Verbraucher ab dem 1. Januar besser erkennbar sein. Dann gilt in der EU eine einheitliche Gluten-Kennzeichnung. Als "Glutenfrei" gilt dann ein Lebensmittel, wenn es weniger als 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Gesamtgewicht enthält. Bis zu maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift "mit sehr niedrigem Glutengehalt". Gluten ist ein Eiweiß, das bei einer Unverträglichkeit die menschliche Darmschleimhaut schädigen kann.

Steigender Zuckerpreis verteuert Süßigkeiten
Wer Süßes mag, dem wird der steigende Zuckerpreis nicht schmecken. Denn der könnte dafür sorgen, dass Kekse, Bonbons und andere Süßigkeiten bald teurer werden.

Höhere Tabaksteuer macht Zigaretten teurer
Zigaretten und Drehtabake werden zum Januar teurer. Der Fiskus zieht dann pro Packung etwa fünf Cent Tabaksteuer mehr ein. Verschiedene Zigaretten-Hersteller haben bereits angekündigt die Steuererhöhung an die Raucher weiterzugeben.

Aus für 40-Watt-Glühbirne
Am 1. September kommt das Verbot für die 40-Watt-Glühbirne. Dann dürfen nur noch Restbestände verkauft werden.

EU-weites Verbot von Legebatterien
Ab 1. Januar gilt in der ganzen EU das Verbot von Legebatterien für Hennen. In Deutschland besteht dieses Verbot bereits.

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